Prävention

INSTITUTIONELLES SCHUTZKONZEPT

Wir haben Rechte! Dazu gehört auch das Recht auf Achtung unserer persönlichen Grenzen!


Es ist ein zentrales Anliegen des Bistums Münster, gerade Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zu bieten, in denen sie sich gut begleitet entfalten können. In diesem Zusammenhang wurde die bistumsweite Präventionsordnung gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfsbedürftigen Erwachsenen erlassen.


Sexualisierte Gewalt ist eine massive Grenzverletzung und stellt eine Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts dar.


Wir sehen in unserer Seelsorgeeinheit St. Georg Hiddingsel und St. Pankratius Buldern eine besondere Verantwortung darin, uns für das Wohl und die Sicherheit von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen einzusetzen.


Mit diesem Institutionellem Schutzkonzept (ISK) sensibilisieren wir alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen. Wir fördern eine größere Sprachfähigkeit und Handlungssicherheit, um ggf. Betroffenen von Grenzverletzungen zur Seite zu stehen und ihnen Unterstützung zu geben.


Hier finden Sie es zum Download:

ISK (Stand 06/2024)
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